Krankenkassen Information

Achtung: Die Informationen auf dieser Seite sind für Kunden aus Deutschland, in Österreich und der Schweiz gelten andere gesetzliche Bestimmungen!

Inhalt



Welche Produkte können von den ges. Krankenkassen übernommen werden?



Wann werden diese Produkte von den ges. Krankenkassen übernommen?

Diese Produkte werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wenn:

Wie können Sie ein solches Gerät erhalten? / Wie erfolgt die Beantragung?

Ganz einfach:
  1. Sie gehen zu Ihrem Augenarzt und lassen sich dort ein Rezept ausstellen.
  2. Dieses Rezept senden Sie zu uns.
Den Rest erledigen wir! Das bedeutet, wir erstellen ein Angebot und senden dieses zur zuständigen Stelle Ihrer Krankenkasse.
Die Fristen zur Bearbeitung bei der Kasse sind im SGB IX §14 Abs. 2 geregelt. Danach muss die Kasse nach drei Wochen nach Antragseingang eine Entscheidung getroffen haben.

Müssen Sie selber etwas hinzu bezahlen?

Ja. Bei der Versorgung mit hilfsmitteln besteht ebenfalls die Zuzahlung von 10%, maximal 10 EURO wenn Sie nicht zuzahlungsbefreit sind. Das bedeutet, dass Sie bei einem Lesesystem 10 EURO zuzahlen müssen.
Sollten Sie ein höherwertiges Modell oder Zusatzkomponenten, wie weitere Sprachausgaben, Drucker oder andere Monitore haben wollen, müssen Sie ebenfalls eine Zuzahlung leisten. Hierfür erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag und könne verschiedene Varianten mit Ihnen diskutieren. Über alle anfallenden Zusatzkosten werden Sie von uns im Voraus schriftlich informiert. Eine nachträgliche Erhebung von Kosten findet bei uns nicht statt.

Grundsatzurteile

An den Gerichten gab es im laufe der jahre immer wieder Urteile auf die man sich bei einer Ablehnung im Widerspruch oder später bei einer Klage berufen kann. Diese Veröffentlichung hier ist keine Rechtsauskunft oder Belehrung, sondern soll nur als Hilfestelloung bei der Argumentation dienen.

Ein paar Tipps

Hier muss auf eine private Seite unter [ http://krankenkassen.netz-dd.de ] verwiesen werden. Bitte lesen Sie diese private Meinungsäußerung genau.




Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie doch einfach an! 0351 / 404570
oder senden Sie uns eine Mail (info@hilfsmittelvertrieb.de)  .

Die in diesem Dokument genannten Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Firmen. Preisänderungen, Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.
HTML-Dokumente Copyright ©2012 BHVD, letzte Änderung: 31. Januar 2012 Nr: Zähler

Blinden Hilfsmittel Vertrieb Dresden
Tannenstraße 2, D 01099 Dresden
Tel: +49/0 351 4045775, Fax: +49/0 321 21028779
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Mit einem Urteil vom 12.05.1998 - 312 O 85/98 - Haftung für Links hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten, aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angebrachten Links.

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